Nachstehend aufgeführte Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen und Leistungen von Taucher-Supply in CH-9469 Haag (Schweiz) zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen benötigen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Taucher-Supply. Mündliche Nebenabsprachen gelten als nicht getroffen.. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Anzeigen u. ä. enthaltenen Angaben sind unverbindlich und beinhalten keine Zusicherung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.


1. Reisen

Bei der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe des in der Ausschreibung erwähnten Betrages fällig, jedoch mindestens 50,-- Fr. pro Person. Erst dann wird die Reise oder der Platz bestätigt. Die Restzahlung ist unaufgefordert 4 Wochen vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn in Bar, Überweisung oder per Scheck vorzunehmen. Mit der Anmeldung werden unsere Reise und Zahlungsbedingungen anerkannt. Anmeldungen ohne Anzahlungen gelten als nicht verbindlich, ein Anspruch auf Reservierung besteht nicht. Der Buchenden muss bei Überweisung Name, exakte Anschrift, Termin und Ziel der Reise angeben.


2. Rücktritt / Kündigung von Reisen

Ein Rücktritt von einer Reise muß in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt von einer Reise / Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,-- Fr. erhoben. Bei Rücktritt zwischen dem 45ten bis 30ten Tage vor Reisbeginn werden 50% des Reisepreises berechnet. Bei einem Rücktritt zwischen dem 29ten bis 3ten Tage vor Reisebeginn werden 80% des Reisepreises berechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird der gesamte Reise- / Veranstaltungspreis geschuldet. Bei vorzeitiger Abreise vom Urlaubsort besteht kein Anrecht auf Rückzahlung eines Teilbetrages. Bis 7 Tage vor Reisbeginn ist der Zurücktretende berechtigt eine Ersatzperson beizubringen. Eventuell anfallende Kosten bei der Umbuchung sind vom Zurücktretenden zu bezahlen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, sowie je nach Reiseland eine Unfall/ Diebstahlversicherung.


3. Anreise

Je nach Ausschreibung der Reise ist die Anreise unterschiedlich. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist bei allen Auslandszielen notwendig. Sollte ein Visum notwendig sein, ist der Buchende selbst für die Beschafung des Visums verantwortlich.

Für schlechte Straßenverhältnisse, starken Reiseverkehr, Wagendefekte und sonstige durch höhere Gewalt verursachte Verspätungen oder Schäden, kann kein Schadenersatz beansprucht werden. Bei von Taucher-Supply vermittelten Anreisen mit Fluggesellschaften schließt der Auftraggeber eine Beförderungsvertrag mit dem jeweiligen Carrier dessen Vertragsbestimmungen unabhängig von den vorliegenden AGB für den Flug gelten. Manche Veranstaltungen sind wetterabhängig, daher behalten wir uns vor, die Veranstaltung terminlich zu verschieben oder auf ein anderes Gebiet auszuweichen. Eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Reiseteilnehmer zu tragen.


4. Haftung

Haftungsansprüche gegen Taucher-Supply als Veranstalter bzw. Vermittler sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eventuelle Ansprüche aus Verspätungen, Verzögerungen oder Ausfällen bei Flügen sind deshalb nicht an Taucher-Supply sondern an den jeweiligen Carrier zu richten.


5. Kurse

Bei Krankheit oder Abwesenheit vom Unterricht ist rechtzeitig Bescheid zu geben. Durch zu späte Unterrichtung von Taucher-Supply können Kosten entstehen die dann von der Person zu tragen sind. Für fahrlässiges Verhalten übernimmt Taucher-Supply keine Haftung. Kursteilnehmer müssen sich an die Sicherheitsvorschriften und Anweisungen halten. Jeder Kursteilnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass er den Anforderungen des gebuchten Kurses gewachsen ist. Für Schäden und Aufwendungen, die sich aus einer gesundheitlichen Nichteignung ergeben, haftet der Teilnehmer selbst.


6. Waren

Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag ist durch die endgültige Bestellung verbindlich zustande gekommen. Der Käufer erkennt hierdurch diese Allgemeinen Geschäfts-, Reise und Zahlungsbedingungen an. Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Käufer zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung. Entstehen dem Verkäufer durch den Käufer verursacht zusätzliche Kosten (z. B. Rücklastschriften, Zusatzporto etc.), ist der Verkäufer berechtigt diese dem Käufer in Rechnung zu stellen.


7. Versendung

Kein Versand von Lebenswichtiger Tauchausrüstung. Versand erfolgt grundsätzlich auf Risiko und zu Lasten des Empfängers.


8 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.


9. Gewährleistung

Es gelten nur die gesetzlichen Regelungen der Schweiz. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

Für Nachbesserung gilt folgendes:
a) Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen. b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, daß der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Leistungen der Hersteller werden an den Kunden weitergegeben.


10. Rücksendungen

Der Rücksendung smuss eine Kopie der Rechnung und eine Fehlerbeschreibung beigefügt werden.


11. Verantwortlich

Verantwortlich ist Taucher-Supply. Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Taucher-Supply. Gerichtsstand für die alle aus diesem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist .........?. Soweit Taucher-Supply andere Zahlungsbedingungen nicht verlangt oder schriftlich akzeptiert hat, sind Verkaufspreis ohne Abzug von Skonto sofort ab Rechnungsdatum in Bar/Scheck fällig oder dem von Taucher-Supply angegebenem Konto gutzubringen. Taucher-Supply behält sich vor, jederzeit bei Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug sofort fällig zu stellen bzw. Vorauszahlungen zu verlangen.


12. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und bei zu versendender Ware zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten. Kostenvoranschläge für Reparaturen sind unverbindlich. Diese können bis zu 15% überschritten werden. Alle Preise enthalten die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer.


13. Preisänderungen

Ausgangspunkt der Preisberechnung ist unsere Ausschreibung, Fehler bei der Zusammenstellung der Preise können daher auch nachträglich berichtigt werden. Preisänderungen behalten wir uns vor.


14. Teilunkwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.


15. Auslandslieferungen

Bei Lieferungen in das Ausland wird die Ware erst nach Zahlung der Vorkasse abgesandt.


16. Eigentumsvorbehalt

a. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung Eigentum der Taucher-Supply. Dies gilt auch bei laufenden Geschäftsbeziehungen.

b. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann die Taucher-Supply vom Kaufvertrag zurücktreten.

c. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen, noch Dritten eine Nutzung einräumen.


17. Gewährleistung

a. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Produkthaftung. Diese obliegt gegebenefalls dem jeweiligen Hersteller.

b. Für Sachmängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Offensichtliche Sachmängel müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung schriftlich der Taucher-Supply mitgeteilt werden.

c. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
Im Gewährleistungsfall ist die Taucher-Supply nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels, zur Ersatzlieferung oder zur Rückzahlung des Kaufpreises berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

d. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Taucher-Supply und ihre Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht anzulasten ist.


18. Haftung

Hat die Taucher-Supply aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die Taucher-Supply beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.


19. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Taucher-Supply. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus einer Geschäftsverbindung mit Taucher-Supply ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Taucher-Supply. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.